Allgemeine GEschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ genannt) und der CUP SOLUTIONS Mehrweg GmbH, Felmayergasse 2, 1210 Wien (nachfolgend „Cup Solutions“ genannt) gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”.

Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Cup Solutions ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

1.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.3. Der Kunde handelt als Verbraucher, wenn dieser Waren erwirbt, welche überwiegend seinen privaten Zwecken dienen (§ 1 KSchG). Schließt der Kunde Geschäfte ab, die zum Betrieb seines Unternehmens gehören, so ist er gemäß § 1 KSchG und § 1 UGB Unternehmer.

1.4. Unvorhergesehene von Cup Solutions nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, etc. berechtigen Cup Solutions, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Kunden, vom Vertrag zurückzutreten

2. Vertragsabschluss

2.1. Auf Anfrage des Kunden wird ihm ein Angebot (Lieferdaten, etc.) zugesendet. Der Vertrag kommt mittels anschließender schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Kunden zustande.

2.2. Der Korrekturabzug („Gut zum Druck“) wird von Cup Solutions an den Kunden zur finalen Freigabe übermittelt. Dieser ist exakt kundenseitig zu überprüfen. Fehler die vom Kunden bei der Freigabe nicht aufgezeigt werden, geben keinen Anlass zur späteren Reklamation oder Gewährleistungsansprüchen.

2.3. Cup Solutions behält sich Änderungen in elektronischer oder anderer Form vorliegender allgemeiner Produktinformationen wie z.B. Form, Farbe und Verwendung vor.

3. Lieferung und Zahlung

3.1. Wurde nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart, gelten alle Angaben zu den Lieferfristen als unverbindlich. Da die Lieferzeiten mengenabhängig sind, können exakte Lieferterminangaben nur auf Anfrage gegeben werden bzw aus den Auftragsbestätigungen entnommen werden.

3.2. Soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen vorliegen, sind alle Rechnungen von Cup Solutions per Vorauskassa ohne Abzug fällig. Wird die Vorauszahlung nicht geleistet, ist Cup Solutions berechtigt die Lieferung bis zur Zahlung zurückzubehalten bzw. unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zum Ersatz der bisher entstandenen Auslagen verpflichtet. Bei Skontovereinbarung ist eine Zahlung nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der entsprechende Betrag spätestens am Fälligkeitstag bei unserer Bankverbindung eingeht. Handelt es sich beim Kunden um einen Verbraucher, gilt die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn dieser am Fälligkeitstag eine Zahlungsanweisung abgibt.

4. Verzug

4.1. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden, wenn dieser ein Verbraucher ist, kommen die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen gemäß § 1000 ABGB zur Anwendung. Ist ein Unternehmer für den Verzug verantwortlich, so beträgt der gesetzliche Zinssatz gemäß § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

4.2. Gerät Cup Solutions in Lieferverzug, so wird der Kunde umgehend davon in Kenntnis gesetzt. Cup Solutions ist berechtigt bei Lieferengpässen vergleichbare Ersatzbecher zu liefern. Nach Setzung einer angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

4.3. Unvorhergesehene Hindernisse im Werk des Produzenten oder dessen Sublieferanten entbinden Cup Solutions, wenn hierdurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflusst wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme oder zum Rücktritt vom Vertrag.

5. Bestellungen

5.1. Bei Sonderaufträgen werden die Waren speziell nach Vorgaben des Kunden gestaltet. Daher werden solche Aufträge ausschließlich nach Erstellung eines Kostenvoranschlages übernommen und bedürfen längerer Lieferzeiten.

5.2. Aufgrund der Individualanfertigung bestehen für Sonderaufträge keine Rücktrittsrechte und sie sind von jeglichem Umtausch ausgeschlossen

6. Druck

6.1. Die Druckdaten werden vom Kunden zur Verfügung gestellt. Sollte Cup Solutions im Auftrag des Kunden Adaptierungen oder Änderungen an den zur Verfügung gestellten Druckdaten vornehmen, stellt das eine reine Zusatzleistung im Rahmen der Becherproduktion dar. Sämtliche Rechte und Pflichten, die mit der Verwendung und Veröffentlichung der Druck- und Bilddaten verbunden sind, gehen auf den Kunden über.

6.2. Für Verletzungen der Urheber- und Schutzrechte durch die gelieferte Ware (Logos, Schriftzüge, Zeichnungen, Fotos etc.) übernimmt Cup Solutions keine Haftung. Sämtliche, aus Gründen einer solchen Rechtsverletzung, gegen Cup Solutions erhobenen Ansprüche gehen unmittelbar zu Lasten des Kunden. Der Kunde hält Cup Solutions klag- und schadlos.

6.3. Bei den von Cup Solutions zur Verfügung gestellten Becheransichten (2D oder 3D) handelt es sich um Darstellungen, die dazu dienen, einen nach bestem Wissen und Gewissen hergestellten, möglichst realistischen Eindruck von mit Motiven bedruckten Bechern zu vermitteln. Aus technischen Gründen können die Darstellungen jedoch nicht farbverbindlich sein. Zudem können einzelne Elemente des Druckbildes auf den Bechern vom Ergebnis des später produzierten Bechers abweichen. Aus den Darstellungen können keine Rechtsansprüche hinsichtlich des späteren tatsächlichen Aussehens des in Auftrag gegebenen Produktes abgeleitet werden. Als rechtsverbindliches Dokument dient ausschließlich die Druckfreigabedatei (PDF-Datei in 2D), die nach Auftragserteilung vor Produktionsbeginn übermittelt wird.

6.4. Um den Liefertermin einhalten zu können, benötigt Cup Solutions nach Übermittlung der Druckfreigabedatei innerhalb von 24 Stunden ein „Gut zum Druck”. Die Rücksendung per E-Mail gilt als unterzeichnete Bestätigung.

6.5. Im Fall der Produktion von IML-Fotodruck-Bechern ist eine Über- bzw. Unterlieferung bei einer Abnahme bis 50.000 Stück bis zu +/- 5% und bei einer Abnahme ab 50.000 Stück bis zu +/- 3% technisch bedingt möglich. Im Digitaldruck- und Siebdruckverfahren liegen die Abweichungen bei einer Abnahme bis 50.000 Stück bei bis zu +/-2% und bei einer Abnahme ab 50.000 Stück bei bis zu +/- 1%. Der Kunde gibt seine Zustimmung zu diesen produktionsbedingten Mengenabweichungen. Cup Solutions behält sich das Recht vor, die Überproduktion in voller Höhe an den Kunden weiter zu verrechnen.

7. Haftung

7.1. Die Frist zur Geltendmachung der Mängelrüge beträgt für Unternehmer 14 Tage ab Erhalt der Ware. Für Verbraucher kommen die gesetzlichen Bestimmung über die Gewährleistung gemäß §§ 922ff ABGB zur Anwendung.

7.2. Schadenersatzforderungen gegen Cup Solutions können nur dann geltend gemacht werden, wenn die Schäden durch Cup Solutions vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Personenschäden.

7.3. Es gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 1489 ABGB). Eine Haftung für unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse ist ausgeschlossen.

7.4. Punkt 7. (Haftung) gilt sinngemäß für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Cup Solutions.

8. Zession und Eigentumsvorbehalt

8.1. Cup Solutions ist zur Forderungsabtretung an Dritte berechtigt. Zediert der Kunde Forderungen, die er gegen Cup Solutions innehat, so hat er zuvor dessen schriftliche Zustimmung einzuholen.

8.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises im Eigentum von Cup Solutions.

9. Preise und Zahlungsbedingungen

9.1. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Netto-Preise sind verbindlich.

9.2. Alle Preise und Preisangaben verstehen sich auch ohne ausdrückliche Bezeichnung als solche in EURO ohne gesetzliche Steuern und Abgaben und sonstige, eventuell anfallende öffentlich-rechtlichen Nebenabgaben.

9.3. Bei Kunden aus dem Ausland wird nach Bekanntgabe der UID-Nr. auf Wunsch MwSt.-frei fakturiert.

9.4. Durch das Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle alten Preislisten ihre Gültigkeit. Zwischenzeitliche marktbedingte Preisänderungen bleiben Cup Solutions vorbehalten.

9.5. Der Kunde hat umgehend nach Rechnungserhalt diese ohne jeglichen Abzug zu begleichen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Cup Solutions behält sich gemäß § 8 DSG das Recht vor, sämtliche übermittelte Daten zu speichern und diese an Dritte zu übermitteln.

10.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen Cup Solutions und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das Handelsgericht Wien vereinbart. Cup Solutions ist jedoch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.

10.3. Es gilt österreichisches Recht als vereinbart. Die Anwendung des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

Sonderbestimmungen bei Vermietung

11. Allgemeines

11.1. Der Kunde schickt einen unterzeichneten Auftrag an Cup Solutions. Nach Überprüfung der übermittelten Daten, erfolgt der Vertragsabschluss mittels Auftragsbestätigung durch Cup Solutions.

11.2. Sowohl Auftragserteilung, als auch Auftragsbestätigung erfolgen in Schriftform (Brief, Email, Fax etc.).

11.3. Die Mietdauer beträgt maximal 5 Kalendertage1. Durch eine gesonderte Vereinbarung, kann diese Zeitangabe auch verändert werden. Für eine Verlängerung der Mietdauer (Langzeitmiete) hat der Kunde mindestens einen Werktag2 vor der vereinbarten Rückgabe bei Cup Solutions eine Anfrage zu stellen, ansonsten hat er die Mietware zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt zurückzustellen.

11.4. Die Mietpreise verstehen sich als solche ab Lager Wien. Die Transportkosten werden separat verrechnet.

12. Verwendungsbestimmungen

12.1. Mehrwegbecher, Punschhäferl, Riedel Gläser, Teller und Besteck sind ausschließlich für den Ausschank bzw. die Ausgabe von Getränken und Lebensmitteln zu verwenden.

12.2. Mietware, welcher Verfärbungen und Rückstände jeglicher Art (z.B. Klebstoff, Sticker, Klebeband, Pickerl etc.) anhaften und die, trotz einwandfreier Reinigung, nicht entfernt werden können, müssen ausgeschieden werden. Die Kosten für die ausgeschiedene Mietware (> 2% der eingesetzten Menge) sind vom Kunden gemäß Pkt. 14 zu tragen.

12.3. Die Mietware darf nicht mit Neonfarben oder Farben aller Art in Kontakt kommen, da Farbrückstände nicht vollständig entfernt werden können und das Mietgut dadurch aussortiert werden muss. Die Kosten für die Reinigung sowie für die ausgeschiedene Ware sind vom Kunden gemäß Pkt. 14 direkt zu tragen.

12.4. Im Falle der Becher und Teller wird auf die Verwendung von stark färbenden und schlechtlöslichen Lebensmitteln und jeglichen anderen Arten von Verunreinigungen, welche trotz einwandfreier Reinigung sichtbare Verfärbungen oder andere Rückstände hinterlassen, abgeraten. Unter starkfärbenden bzw. schlechtlöslichen Lebensmittel werden beispielsweise Saucen mit Paprika, Chili, Curry, Paradeiser etc. und andere Speisen auf Milch- und Obersbasis verstanden. Diese Aufzählung ist selbstverständlich rein demonstrativ.

Die aus diesem Grund ausgeschiedenen Produkte werden gemäß Pkt. 14 dem Kunden in Rechnung gestellt.

13. Ausgabebedingungen

13.1. Die Mietsache wird für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Die Mietsache ist vom Mieter bei Empfang zu kontrollieren und ggf. umgehend zu reklamieren.

13.2 Cup Solutions übergibt Becher und Teller in verplombten Kunststoffboxen. Der Kunde hat die Unversehrtheit der Plomben bei Annahme der Ware zu überprüfen, da retournierte Boxen, an denen die Plomben fehlen, als verwendete Ware gehandhabt werden. Das Besteck wird in eingeschweißten Plastiksäcken übergeben. Original verplombte Boxen sowie eingeschweißtes Besteck kann ungebraucht zu den vereinbarten Konditionen zurückgegeben werden.

13.3. Punsch- und Kaffeehäferl, Riedel Gläser sowie Wein- und Sektkelche und Weizenbierbecher werden in offenen Racks ausgegeben und können daher nicht als unbenutzt geltend retourniert werden.

Bei Selbstabholung ist die Vorauskassa in bar bei Abholung zu bezahlen oder vorab an uns zu überweisen. Im Überweisungsfall muss das Geld vor Beginn der Mietdauer bereits auf dem Konto von Cup Solutions zu verzeichnen sein. Diese Vorauskassa wird bei der direkten Rückgabe der Mehrwegbecher/Punschhäferl/Riedel Gläser/Teller/Besteck im Büro von Cup Solutions mit dem Rechnungsbetrag gegengerechnet. Offene Restbeträge sind umgehend zu begleichen. Sollte sich hingegen ein Guthaben ergeben, wird dieses in erster Linie gegen offene Forderungen gegengerechnet und anderenfalls direkt in bar zurück erstattet oder innerhalb der nächsten Werktage unter Bekanntgabe der Kontodaten überwiesen.

13.4. Bei Lieferung ist die Vorauskassa in bar direkt an den Fahrer zu bezahlen oder vorab an uns zu überweisen. Bei Rückholung der Mietware wird dem Kunden ein Lieferschein ausgestellt, die Rechnung bzw. Gutschrift wird im Unternehmen gestellt. Etwaige daraus resultierende Restforderungen sind umgehend zu überweisen, Guthaben wird in erster Linie gegen offene Forderungen gegengerechnet und anderenfalls überwiesen.

14. Allgemeine Rückgabebedingungen

14.1. Die Mietsache muss bei Abholung/Rückgabe in den Transportboxen in wie bei Anlieferung geordneter Form bereitstehen. Für verspätete Rückgaben wird der Verlustpreis verrechnet, es werden keine Gutschriften ausgestellt.

14.2. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und jegliche anderen Schäden an Bechern/Punschhäferln/Riedel Gläsern/Tellern/Besteck/Boxen/Racks. Fehlendes Mietgut wird generell zu den ausgewiesenen Verlustpreisen in Rechnung gestellt.

14.3. Die Kosten für alle beschädigten Produkte (mit Ausnahme von Punschhäferln/ Riedel Gläsern) – die durch Aussonderung aufgrund unsachgemäßer Benutzung gemäß Pkt. 12 entstehen – werden ab einem Ausfall von mehr als 2% der benutzen Menge in Rechnung gestellt.

14.4. Für auf Grund von Bruch ausgeschiedene Punschhäferl und Riedel Gläser wird stets der Verlustpreis verrechnet.

14.5. Bei mangelhaften Mehrwegprodukten, welche offensichtlich nicht durch Abnutzung, sondern durch unsachgemäßen Gebrauch des Kunden unbrauchbar geworden sind, ist Cup Solutions berechtigt den halben Verlustpreis gemäß der Preisliste zu berechnen.

14.6. Vertauschte Artikel sowie außergewöhnliche Verschmutzungen werden gesondert berechnet.

14.7. Keinesfalls dürfen die Mehrwegbecher, Punschhäferl, Riedel Gläser, Besteck oder das Mehrweggeschirr mit einem säurehaltigen Spülmittel gereinigt werden, da dies Probleme in Form von massiver Schaumbildung bei der anschließenden Reinigung durch Cup Solutions verursacht, sowie eine mehrfache Reinigung aufgrund von Rückständen am Mietgut nach sich zieht. Die mehrfache Reinigung muss vom Kunden getragen werden.

14.8. Benutztes Mietgut ist unbedingt kühl zu lagern und vor direkter Sonneneinstrahlung zu schützen. Die Rückgabe muss spätestens 48 Stunden nach Benutzung erfolgen. Bei späterer Rückgabe und/oder zu warmer Lagerung besteht die Gefahr, dass die Mietware unbrauchbar wird. Original verplombte Becher- und Tellerboxen dürfen keineswegs gekühlt werden, da die Becher sowie die Boxen zu kondensieren beginnen und die Mietsache anschließend auf Kosten des Kunden gespült werden muss.

14.9. Für die Rückgabe muss die Mietware in den dafür vorgesehenen Transportboxen bzw. Transportbehältnissen von Cup Solutions sortenrein und gestapelt wie bei der Anlieferung (siehe Boxenschild) zur Abholung bereitstehen bzw. muss die Mietware in solcher Form zurückgegeben werden. Mehrkosten aufgrund von etwaigem Sortieraufwand werden dem Kunden direkt in Rechnung gestellt. Steht die Mietware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abholung bereit, so hat der Kunde für die Stehzeit der Mitarbeiter von Cup Solutions iHv EURO 35 pro angefangener halber Stunde aufzukommen bzw. hat der Kunde die Kosten für eine etwaige zweite Anfahrt zum Abholungsort zu tragen.

14.10. Werden die Rückgabebedingungen nicht erfüllt, so akzeptiert der Kunde die nachträgliche Ermittlung der Anzahl zurückgenommener Becher nach deren Reinigung in den Räumen von Cup Solutions.

14.11. Bei der Abholung/Rückgabe der Mietsache wird eine Verlustkontrolle durchgeführt. Die exakte Kontrolle auf versteckte Schäden (z.B. defekte und unbrauchbare Becher) erfolgt erst beim Spülen in den Räumen von Cup Solutions.

15. Spezifische Rückgabebestimmungen Teller und Besteck

15.1. Die Mietsache muss bei Abholung/Rückgabe in den Transportboxen in, wie bei Anlieferung, geordneter Form bereitstehen. Die exakte Kontrolle von Bruch sowie Verlust erfolgt erst beim Spülen in den Räumen von Cup Solutions. Das daraus resultierende Spülprotokoll dient als Datengrundlage zur Rechnungslegung.

16. Merchandising Becher

16.1. Bei Merchandising Bechern handelt es sich in der Regel um mit Künstlermotiven bedruckte Becher, die zum Einsatz bei Veranstaltungen dieser Künstler vorgesehen sind.

16.2. Die Mietware wird für den vereinbarten Zeitraum – unter Voraussetzung der Verfügbarkeit der Merchandising Becher – zur Verfügung gestellt.

16.3. Der Mieter haftet für Verlust, Diebstahl oder Schäden der Becher und Boxen.

16.4. Alle Getränke müssen ausnahmslos in den bereitgestellten Bechern ausgeschenkt werden.

16.5. Aus Lizenzgründen hat das Becherpfand für die Tourneebecher von zzt. EURO 2,- zu betragen. Für aus Verstößen resultierende Schadenersatzforderungen des Lizenzgebers haftet der Kunde unbeschränkt.

16.6. Unvorhergesehene von uns nicht zu vertretende Ereignisse wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. berechtigen uns, unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzansprüche des Mieters, vom Mietvertrag zurückzutreten oder zu den o.g. Konditionen andere Mietbecher gleicher Größe zu liefern.

Fussnoten:

1Kalendertage sind alle Tage von Montag bis Sonntag inkl. gesetzlicher Feiertage.

2Werktage sind die Tage von Montag bis Freitag exkl. gesetzlicher Feiertage.